§ 107 Abs 1 Wr BauO (dem Zutritt offenstehende, absturzgefährliche Stellen; Sicherung mit standsicherem, genügend dichtem Geländer; Geländer von Loggien, Balkonen, Terrassen bei Wohnungen so, dass Kleinkinder nicht durchschlüpfen oder hochklettern können; Bescheidauflage lichte Weite 14 cm zwischen den Geländerelementen, Abstand zwischen Stiege und Unterlauf ebenfalls maximal 14 cm)