§ 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen für Erteilung, Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich; Aufenthaltsbewilligung im Zeitpunkt der Erteilung, sonstige Gründe für zulässigen Aufenthalt nicht maßgeblich)
§ 1 Abs 2 Z 2 AufG (Bewilligung zur Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes, Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit)