§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes; keine Ablehnung der Ersatzkraftstellung, nicht nachvollziehbarer Aktenvermerk)
§ 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG (Landeshöchstzahl, Überschreitung, dringender Ersatz; Tod eines ausländischen Arbeitnehmers)