§ 27 Abs 5 ASchG (Betriebsbewilligung, kein ausreichender Arbeitnehmerschutz durch vorgeschriebene Bedingungen und Auflagen, Auftrag unbedingt notwendiger Maßnahmen, nur Nebenbestimmungen des begünstigenden Verwaltungsaktes)
VwGH 26.09.1995, 93/04/0252