Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung; Sitz der Verfassungswidrigkeit; Unterlassung der Ausführung der Rundfunkverfassung durch den einfachen Gesetzgeber; Verstoß gegen Meinungsäußerungsfreiheit; keine Möglichkeit zum Einschreiten durch VfGH)
Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung; Sitz der Verfassungswidrigkeit; Unterlassung der Ausführung der Rundfunkverfassung durch den einfachen Gesetzgeber; Verstoß gegen Meinungsäußerungsfreiheit; keine Möglichkeit zum Einschreiten durch VfGH)