Art 140 Abs 1 erster Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Antrag eines Gerichts, Präjudizialität der angefochtenen Bestimmung)
§ 52 Abs 6 Bgld KAG 1976 (Einbringung der Anstaltskosten und Rückstandsausweis, Rückstandsausweis einer öffentlichen Krankenanstalt, Vollstreckung gegen den Verpflichteten, ua wenn bei vom Bund oder dem Land verwalteten öffentlichen Krankenanstalten die Vollstreckbarkeit von diesen Anstalten bestätigt wird)