Art 137 B-VG (Klage; auf Leistung von Prozesskosten, kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Rückzahlung unmittelbar nach Erlassung des Ersatzbescheides)
§ 1333 ABGB (Verzugszinsen)
§ 1334 ABGB (Verzug des Schuldners)
Art 137 B-VG (Klage; auf Leistung von Prozesskosten, kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Rückzahlung unmittelbar nach Erlassung des Ersatzbescheides)
§ 1333 ABGB (Verzugszinsen)
§ 1334 ABGB (Verzug des Schuldners)