§ 4 BStG 1971 (Bau einer Bundesstraße, Bestimmung des Straßenverlaufes, Trassenverordnung, Voraussetzungen; Erfordernisse des Verkehrs, funktionelle Bedeutung des Straßenzuges, Bedachtnahme auf § 7 und § 7a , Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit; Erarbeitung der Sachverhaltsgrundlagen, Prognose über Auswirkungen des Vorhabens; parallele Umfahrung derselben Stadt durch Autobahn und Bundesstraße, Zusammentreffen der beiden Umfahrungen)