§ 49 Abs 2 AlVG (keine Notstandshilfe bei Unterlassung der Kontrollmeldungen)
Art 137 B-VG (vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Gebietskörperschaft; Unzulässigkeit einer Klage auf Auszahlung der Notstandshilfe bei bescheidmäßiger Aberkennung, keine Klage auf zukünftig entstehende Leistungen)