(Interessenabwägung bei Versagungstatbeständen der für die Dauer der Bewilligung nicht gesicherten ortsüblichen Unterkunft oder des nicht gesicherten Lebensunterhaltes iSd § 5 Abs 1 AufG )
VfGH 13.12.1995, B 1445/95
2) Grundlegend verfehlt ist es insbes, wenn die Beh annimmt, die Familienbeihilfe stelle im vorl Zusammenhang (Anm mj Bfin, deren Vater für sie Familienbeihilfe bezieht) kein Einkommen dar.