§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Besitz der vollen Befähigung und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes)
§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht bei hinreichender tatsächlicher Befähigung bei Unzumutbarkeit der Erbringung des Befähigungsnachweises)