§ 12 NÖ BauO (Bauplatzerklärung, auch unabhängig von Grundabteilung und Baubewilligung; Antrag ohne aufwendige Planunterlagen; Umweg zur Herantragung von Normbedenken betreffend den Flächenwidmungsplan an den VfGH)
§ 12 NÖ BauO (Bauplatzerklärung, auch unabhängig von Grundabteilung und Baubewilligung; Antrag ohne aufwendige Planunterlagen; Umweg zur Herantragung von Normbedenken betreffend den Flächenwidmungsplan an den VfGH)