§ 21 Abs 3 WRG (Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes, Antragstellung spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer; Zulässigkeit der Wiederverleihung nur, wenn Projekt dem Stand der Technik entspricht)
VwGH 23.05.1995, 94/07/0006