§ 38 Abs 1 WRG (Anlagen im Hochwasserabfluaabereich, Bewilligung; alles, was durch die Hand des Menschen angelegt wird; Christbaumkultur)
§ 47 Abs 1 lit a WRG (Grundstücke im Überschwemmungsgebiet; Möglichkeit, Abstockung einzelner Bäume, Baumgruppen und Gestrüpp aufzutragen; Christbaumkultur nicht darunter fallend)