§ 6 AVG (Zuständigkeit, amtswegige Wahrnehmung)
§ 67 Abs 1 FrG (örtliche Zuständigkeit im Inland; zuständigkeitsändernde Umstände, Berücksichtigung während des erstinstanzlichen Verfahrens, Fixierung der Zuständigkeit der Berufungsbehörde mit Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides)