§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung, behauptete Fehlleistung einer Kanzleiangestellten eines Rechtsanwaltes, besondere Aufsichts- und Kontrollpflicht; keine bloß manipulative Tätigkeit)
VwGH 21.06.1995, 94/04/0049
Im WE-A ist auch im Falle einer behaupteten Fehlleistung einer Kanzleiangestellten darzutun, dass die dem Rechtsanwalt obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten wurden. Dies haben die WE-Werber im vorliegenden Fall verabsäumt.