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VwGH 29. 8. 1995, 94/05/0245 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1996/1998ZfV 1996, 755

§ 129b Abs 2 Wr BauO (Eigentümer, Miteigentümer; Haftung für alle dem Gesetz widersprechenden Zustände auf der Liegenschaft, die von dritter Person mit oder ohne seine Zustimmung hervorgerufen, neben dem Dritten; keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; Eigenschaft als Eigentümer allein für Bestrafung für eigenmächtige Bauführung nicht ausreichend)

VwGH 29.08.1995, 94/05/0245

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