§ 51 Abs 3 VStG idF vor BGBl 1995/620 (Berufung gegen Straferkenntnis; mündliche Einbringung; persönliche Überbringung einer auf Straferkenntnis schriftlich ausgeführten Berufung; Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages)
VwGH 22.03.1995, 94/03/0056