Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung; baupolizeilicher Beseitigungsauftrag an juristische Person als Hauseigentümerin; Berufung durch eine andere juristische Person, Zurückweisung)
VwGH 29.08.1995, 95/05/0115