Art 131 B-VG (Beschwerderecht; Verbrauch durch Einbringung der ersten Beschwerde; Unzulässigkeit der Einbringung weiterer Beschwerden)
VwGH 22.03.1995, 94/03/0302
Aus Art 131 B-VG folgt der Grundsatz, dass das BeschwRecht des Bf durch die Einbringung der ersten Beschw verbraucht ist. Die Einbringung mehrerer Beschw gegen dens B ist unzulässig, sodass eine weitere eingebrachte B infolge Erschöpfung des BeschwRechtes zurückzuweisen ist (vgl die in Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, auf Seite 450 angeführten Judikaturhinweise). Zurückw.