§ 11 StbG (Ermessensübung bei Verleihung, gesetzwidrige Annahme der Beeinträchtigung öffentlicher Interessen)
VwGH 22.02.1995, 93/01/0967
Wenn die bel Beh im vorl Fall bei der Ermessensübung darauf abgestellt hat, dass bei Verleihung der österr Staatsbürgerschaft an den Bf auch für die in der Türkei lebende Ehegattin und seine mj Kinder ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft gem den §§ 11a und 17 StbG entstünde und die Geltendmachung dieses Anspruches „die Einreise und den Aufenthalt der Familienangehörigen nach bzw in Österreich ohne weitere Voraussetzungen, wie sie zB das FrG und das am 1. Juli 1993 in Kraft getretene AufG vorschrieben“, ermöglichten, wodurch öff Interessen beeinträchtigt würden, hat sie - wie dies der VwGH bereits im Erk vom 27.04.1994, 93/01/0615, näher dargelegt hat - das ihr eingeräumte Ermessen nicht iS des G (Art 130 Abs 2 B-VG iVm § 11 StbG) geübt.