§ 10 Abs 1 AlVG (Arbeitswilligkeit; Vereitelung eines Beschäftigungsverhältnisses; Voraussetzungen für Vorliegen einer Vereitelung; überhöhte Gehaltsforderung des Vermittelten)
VwGH 30.05.1995, 95/08/0054
Unter dem Begriff der „Vereitelung“ iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei gegebener Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt.