§ 2 Abs 1 Z 1 BSVG (Pflichtversicherung; Führung eines Betriebes auf Rechnung und Gefahr des Versicherten, Zurechnung, Maßgeblichkeit der rechtlichen Verhältnisse)
VwGH 25.04.1995, 93/08/0285
Im BeschwFall haben die Parteien des Pachtvertrages den Beginn des Pachtverhältnisses mit 1. 1. 1993 vereinbArt Der Bf nannte in seinen Eingaben an die Mitbet entgegen der Auffassung der bel Beh keinen anderen Übergabstermin. Unter Zugrundelegung dieses Pachtvertrages und der Schreiben des Beschwerdeführers ist die Auffassung der bel Beh, dass ab dem vereinbarten Beginn des Pachtverhältnisses der Betrieb nicht auf Rechnung und Gefahr des Pächters geführt wird, rechtsirrig. Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes.