§ 17 Abs 2 Z 6 FrG (Ausweisung, Einreise unter Missachtung der Bestimmungen des 2. Teiles des FrG oder unter Umgehung der Grenzkontrolle und Betretung innerhalb eines Monates; Anlass des „Entdecktwerdens“ unmaßgeblich, Vorsprache bei der Behörde aus eigenem Antrieb)