§ 132 Abs 1 BergG (Bergbauberechtigter, Befugnis, keine zur Produktion der für die dort beschriebenen Tätigkeiten erforderlichen Stoffe)
VwGH 27.06.1995, 95/04/0032
Im InstZug wurde die Berufung der Bfin gegen den B der Berghauptmannschaft W vom 22. 7. 1994, betreffend Zurückw des A auf bergrechtl Bew zum Abbau eines Sekundärrohstofflagers, abgewiesen.