§ 9 Abs 1 BEinstG (Ausgleichstaxe; Zweck; Pflicht zur Zahlung bei - verschuldensunabhängiger - Nichterfüllung der Einstellungspflicht; keine Befreiungsmöglichkeit durch Antrag auf Zuweisung eines begünstigten Behinderten)
VwGH 16.05.1995, 95/08/0051
§ 9 Abs 1 BEinstG (Ausgleichstaxe; Zweck; Pflicht zur Zahlung bei - verschuldensunabhängiger - Nichterfüllung der Einstellungspflicht; keine Befreiungsmöglichkeit durch Antrag auf Zuweisung eines begünstigten Behinderten)
VwGH 16.05.1995, 95/08/0051