§ 73 Wr BauO (rechtskräftige Baubewilligung, beabsichtigte Abweichung; Behandlung nach §§ 60 und 62 ; Beginn des Verfahrens mit der Antragstellung betreffend die Änderung, nicht mit dem Antrag betreffend das ursprüngliche Projekt)
§ 36 Abs 1 lit a bis d Wr GaragenG (Neu- und Zubauten, Ermittlung der Zahl der Pflichtstellplätze)