§ 118 Abs 8 Nö BauO (Bauverfahren, Parteistellung der Nachbarn)
§ 118 Abs 9 Nö BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; demonstrative Aufzählung; Auswirkung auf Grundwasser nicht erfasst)
§ 62 Abs 4 AVG (Bescheid, offenkundige Schreibfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten, Berichtigung; Ausführungen zu wasserrechtlicher Seite in einem baurechtlichen Berufungsbescheid, gleichzeitig Erlassung eines wasserrechtlichen Berufungsbescheides; erkennbare Unrichtigkeit; Adressierung des Bescheids an Firma, Richtigstellung auf die natürliche Person)