§ 6 Vlbg BauG (oberirdische Gebäude, Abstandsflächen; Berechnung bezogen auf Schattenpunkt, abhängig von Gebäudehöhe; Veränderungen der Gebäudehöhe somit wesentlich iSd § 23 Abs 1 lit b )
§ 22 Vlbg BauG (geschichtlich oder gestalterisch wertvolle bauliche Ansichten eines Ortes, Erhaltungspflicht)