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VwGH 29. 8. 1995, 94/05/0190 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1816ZfV 1996, 707

§ 105 Abs 3 Bgld BauO (Schlussüberprüfung, Benützungsbewilligung; gegebenenfalls unter Bedingungen und Auflagen; Erteilung unter auflösender Bedingung; Behebung von Mängeln innerhalb bestimmter Frist; Enden der Bescheidwirkung mit Fristablauf)

§ 111 Abs 1 Z 4 Bgld BauO (Verwaltungsübertretung; Benützung eines Baus ohne Benützungsbewilligung; Erteilung der Bewilligung, nicht deren Rechtskraft maßgebend)

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