§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes; unbegründete Ablehnung einer Ersatzkraftstellung keine)
VwGH 07.09.1995, 94/09/0259
Zwar hat der Bf im erwähnten Begleitschreiben die Erfolgsaussichten einer Vermittlung von Ersatzkräften in Frage gestellt, sich erkennbar jedoch grundsätzl nicht gegen ein Ersatzkraftstellungsverf ausgesprochen.