§ 18 Abs 3 AuslBG (Montagearbeiten und Reparaturen in Zusammenhang mit Lieferungen von Anlagen und Maschinen an einen Betrieb, Dauer länger als drei Monate)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG (Strafbestimmung)
§ 19 VStG (Strafbemessung; lange Dauer der unerlaubten Beschäftigung, erheblicher Unrechtsgehalt der Tat, unzureichend nachvollziehbare Vermutung einer grundsätzlichen Unternehmensstrategie)