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VfGH 4. 12. 1995, G 276/94 (MIETENRECHT)

JudikaturMIETENRECHTZfV 1996/1766ZfV 1996, 651

§ 27 Abs 4 MRG (Verbotene Ablösen, Geldstrafe bis S 200.000,-, Bemessung nach Wert der Ablöse, Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Generalprävention; Vorsehen anderer Strafbemessungskriterien als § 19 VStG unbedenklich)

VfGH 04.12.1995, G 276/94

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