Verletzung (Verordnung)
VfGH 02.12.1995, V 146/94
Änderung eines Bebauungsplanes ledigl zur Schaffung einer Grundlage für die Verwirklichung eines Projekts eines Grundeigentümers, welches ansonsten im Widerspruch zum Bebauungsplan stünde, ist gleichheitswidrig (s Baurecht, Raumordnung).