§ 16 Abs 4 Oö ROG 1972 (Dorfgebiet; Errichtung von Wohngebäuden)
- (Bebauungsplan, erstmalige Erlassung; weiteres Ermessen; Festsetzung der vom Altbestand vorgegebenen Abstände)
§ 32 Oö BauO 1976 (Lage und Höhe der Gebäude; subsidiäre Regelung gegenüber Bebauungsplan; kleines Grundstück mit Altbestand, der die nunmehrigen gesetzlichen Abstände nicht einhält)