§ 24 Abs 3 Sbg ROG 1992 (Wirkungen des Flächenwidmungsplanes, Ausnahme für bestimmtes Projekt, Bewilligung im Einzelfall; Voraussetzungen; absolute Ausnahmen, nicht-landwirtschaftliche Wohnbauten; restriktive Regelung gegenüber der früheren Bestimmung; Anwendung auch auf anhängige Verfahren; keine Bedenken gegen Privilegierung landwirtschaftlicher Wohnbauten)