§ 13 Abs 1 ViehWG 1983 idF BGBl 1988/332 (bewilligungsfreie Haltung von Tierbeständen)
§ 13 Abs 3 Z 1 ViehWG 1983 idF BGBl 1989/358 (HaltungsBew für größere Tierbestände als nach Abs 1; Verbotssystem mit Bewilligungsvorbehalt, keine Bew für die Vergangenheit; GA der Fachabteilungen des BMLF; keine Bew, wenn dadurch die Erhaltung der bäuerlichen Veredelungsproduktion gefährdet wird, Verdrängungswettbewerb; Mastkälber, Überkapazität)