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VwGH 29. 6. 1995, 95/07/0030, 0031 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1996/1725ZfV 1996, 637

§ 29 Abs 3 WRG (Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes, allfällige Verpflichtung zur unentgeltlichen Überlassen der Anlage, wenn Anlagenerhaltung im öffentlichen Interesse; Überlassung der Anlage darf keinen Vermögensentzug bedeuten)

VwGH 29.06.1995, 95/07/0030, 0031

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