§ 31 Abs 3 WRG (Anordnung notstandspolizeilicher Maßnahmen; auch Sanierungsmaßnahmen, nicht nur Sicherungsmaßnahmen zulässig; Möglichkeit der Erlassung einer Maßnahmenanordnung in Ausübung verfahrensfreier Befehlsgewalt und sodann der Durchführung in Ausübung verfahrensfreier Zwangsgewalt)
VwGH 29.06.1995, 94/07/0155