§ 63 lit b WRG (Möglichkeit zur Einräumung von Zwangsrechten zugunsten von Wasserbauvorhaben; Interessenabwägung zwischen öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des Vorhabens und privaten Interesse der belasteten Grundeigentümer)
VwGH 21.02.1995, 94/07/0051, 0056