§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (auffallende Sorglosigkeit bei der Wiederbeschaffung eines Handkoffers)
VwGH 02.03.1995, 94/19/0017
Hat der mit der Erhebung einer Berufung betraute Mitarbeiter einer Flüchtlingsberatungsstelle nicht während des Wochenendes die ihm zumutbaren und gebotenen Maßnahmen (Befragung ihm bekannter Personen) getroffen, um einen irrtüml am Straßenrand stehengelassenen Aktenkoffer wiederzuerlangen, obwohl ihm das Ende der Berufungsfrist mit Dienstag bekannt war, liegt auffallende Sorglosigkeit vor.