§ 67c Abs 3 AVG idF vor BGBl 1995/471 (Entscheidung des UVS über Maßnahmenbeschwerden, Erklärung des angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig oder Beschwerdeab- bzw -zurückweisung; Zurückweisung bei denkmöglichem Ausgeschlossensein einer Rechtsverletzung; Verletzung des Eigentumsrechtes bei Anordnungen von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG auf Grundstücken der Beschwerdeführerin)