§ 58 Abs 1 AVG (Inhalt und Form der Bescheide; Zurückweisung einer Berufung wegen mangelnder Bescheidqualität, fehlende Bezeichnung als Bescheid, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, keine eindeutige Festlegung einer Verpflichtung)
VwGH 22.02.1995, 93/12/0198