§ 67a Abs 2 AVG (UVS, Zuständigkeit, Entscheidung durch Kammer oder einzelnes Mitglied)
Art 129b Abs 2 B-VG (Unabhängige Verwaltungssenate in den Ländern, ua Verteilung der Geschäfte im voraus; Art der Geschäftsverteilung berührt nicht subjektive Rechte der Verfahrensparteien)