§ 19 VStG (Strafbemessung; ausreichende Begründung)
§ 20 VStG (außerordentliche Milderung der Strafe; Prüfung der Voraussetzungen)
§ 21 VStG (Absehen von der Strafe; geringfügiges Verschulden trotz Vorliegens vor Fahrlässigkeit)
§ 19 VStG (Strafbemessung; ausreichende Begründung)
§ 20 VStG (außerordentliche Milderung der Strafe; Prüfung der Voraussetzungen)
§ 21 VStG (Absehen von der Strafe; geringfügiges Verschulden trotz Vorliegens vor Fahrlässigkeit)