§ 51e VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Notwendigkeit der Durchführung)
VwGH 19.01.1995, 94/09/0209
Kernstück der Neuregelung des VerwVerf durch Einführung der UVS war deren Verpflichtung zur Durchführung einer öff mündl Verhandlung. Gerade dadurch sollte der Anforderung des Art 6 Abs 1 EMRK entsprochen werden, dass über die Stichhaltigkeit eine strafrechtl Anklage in einem öff Verfahren entschieden werden muss.