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VwGH 9. 3. 1995, 93/18/0350 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSTRAFRECHTZfV 1996/1661ZfV 1996, 624

§ 5 Abs 2 VStG (Schuld, unverschuldeter Rechtsirrtum, keiner, Irrtum über Rechtsfolgen nach Gewährung der aufschiebenden Wirkung durch Gerichtshöfe, Pflicht des Fremden, sich über österreichische Vorschriften zu informieren)

§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, ua Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe; Vorsatz als Erschwerungsgrund bei Ungehorsamsdelikten)

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