§ 56 erster Satz VwGG (Kostenersatz an Bf nur bei formeller Klaglosstellung)
§ 58 VwGG (Kostenselbsttragung, ua bei sonstiger Verfahrenseinstellung)
§ 59 Abs 3 erster Satz VwGG (A der bel Beh auf Kostenersatz; Einlangen nach Beschlussfassung über Kosten, jedoch vor Zustellung der E des VwGH)