Art 130 Abs 1 B-VG (Säumnisbeschwerde; in beleidigender Schreibweise vorgetragene Vorwürfe und Anschuldigungen, kein Antrag, keine Entscheidungspflicht)
§ 73 AVG (Entscheidungspflicht der Behörde, Anträge von Parteien)
VwGH 01.02.1995, 93/12/0272
Art 130 Abs 1 B-VG (Säumnisbeschwerde; in beleidigender Schreibweise vorgetragene Vorwürfe und Anschuldigungen, kein Antrag, keine Entscheidungspflicht)
§ 73 AVG (Entscheidungspflicht der Behörde, Anträge von Parteien)
VwGH 01.02.1995, 93/12/0272