§ 30 Abs 3 VwGG (aufschiebende Wirkung, Wirkung der Zuerkennung, Aufhebung der Bindungswirkung eines FeststellungsB)
VwGH 28.06.1994, 94/11/0098, 0099
Für das bel MilKdo stand bindend fest, dass der sztige BefreiungsB seine Rechtswirksamkeit verloren hat. Der FeststellungsB war mit seiner Zustellung in Rechtskraft erwachsen. An der damit gegebenen Bindungswirkung vermochte die Einbringung einer VwGH-Beschw nichts zu ändern. Diese Bindungswirkung entfiel erst aufgrund der Zuerkennung der aW durch den VwGH.